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Brauche ich für meine Terrasse eine Baugenehmigung?

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In der letzten Zeit entscheiden sich immer mehr Familien dazu, in ihr Eigenheim zu investieren. Besonders beliebt geworden sind Zubauten, wie beispielsweise ein Wintergarten oder eine Terrasse. Im Zuge der Planung erreicht uns immer wieder die Frage, ob für ein solches Bauvorhaben eine Baugenehmigung eingeholt werden muss. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen diese Frage beantworten und wichtige Informationen und Tipps rund um dieses Thema mit Ihnen teilen.


Die Regeln zur Einholung einer Baugenehmigung variieren von Bundesland zu Bundesland

Ob Sie in Österreich für Ihr Bauvorhaben eine Baugenehmigung benötigen oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab. Einerseits ist die Gesetzeslage von Bundesland zu Bundesland und teilweise sogar von Stadt zu Stadt verschieden und andererseits hängt es vom konkreten Bauvorhaben ab, ob dieses genehmigungspflichtig ist oder nicht. Grundsätzlich sollten Sie aber davon ausgehen, dass eine Genehmigung einzuholen ist, da eine Terrassenüberdachung meist als Umbau oder Anbau des bestehenden Gebäudes deklariert wird. Jedoch handelt es sich beim Aufbau eines Terrassendachs auch oft bloß um ein bewilligungsfreies, aber anzeigepflichtiges Bauvorhaben.

 

 Tipp: Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir den Gang zum Bauamt in Ihrer Stadt oder Gemeinde, um sich dort über die konkreten Bestimmungen schlauzumachen.

 

Weitere Vorschriften, die es zu beachten gibt

Hat man eine Baugenehmigung erlangt oder ist für Ihr Projekt keine Baugenehmigung notwendig, sollte ein Blick auf die öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Bauordnung geworfen werden. Dabei geht es zum Beispiel um Abstandsregeln zum Nachbargrundstück, statische Anforderungen, Brandschutz und zugelassene Baustoffe. Auch hier sollten Sie sich in Ihrer Stadt oder Gemeinde erkundigen, wie die rechtliche Lage in Ihrem Ort aussieht.


Die Kosten für die Baugenehmigung halten sich in Grenzen


Wie bereits erwähnt, ist der Aufbau eines Terrassendachs zwar meist anzeigepflichtig, aber bewilligungsfrei. In einem solchen Fall treten daher keine besonders hohen Kosten auf. Sollte für Ihre geplante Terrasse eine Genehmigung notwendig sein, kann das hingegen mit einem erhöhten Kostenaufwand verbunden sein, da ein Genehmigungsverfahren eingeleitet werden und dieser Antrag bearbeitet, geprüft und letztlich darüber entschieden werden muss. Im Idealfall erkundigen Sie sich bereits im Vorhinein beim zuständigen Bauamt über den geschätzten Kostenaufwand für die Genehmigung, damit Sie wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.

 

Achtung: Wurde die Terrassenüberdachung bereits fertiggestellt und stellt sich im Nachhinein heraus, dass Sie eine Genehmigung benötigt hätten, kann dies zu hohen Bußgeldstrafen führen und im schlimmsten Fall müssen Sie die Terrassenüberdachung wieder abbauen lassen.


Ein Bauvorhaben mit einem starken Partner


Über die Jahre hinweg konnten wir unzähligen Familien und Firmen dabei helfen, den Traum von einer neuen Terrasse zu verwirklichen. Dank unserer Erfahrung und Expertise können wir Sie bereits von der Planungsphase und Vorbereitung bis hin zur erstklassigen Ausführung und Fertigstellung unterstützen, sodass für Sie kaum ein Aufwand entsteht. Mit einem starken Partner an Ihrer Seite brauchen Sie sich daher keine Sorgen zu machen, dass böse Überraschungen nach der Fertigstellung auf Sie zukommen.


Zögern Sie nicht, uns bei ergänzenden Fragen zu diesem Thema zu kontaktieren. Darüber hinaus freuen wir uns auf Ihre Anfrage. Vielleicht wird der Traum von einer neuen Terrasse für Sie und Ihre Liebsten in diesem Jahr schon wahr.


Beste Grüße
Alu Dach & Fenster

 

Bildernachweis: Modern house with patio © Dariusz Jarzabek – stock.adobe.com



Kontaktdaten von Alu Dach & Fenster

Gerne stehen wir Ihnen für sämtliche Anfragen und Informationen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass unser Schauraum derzeit nur nach Terminvereinbarung geöffnet wird.

Wenn Sie per Kontakt-Formular oder per E-Mail, Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bis auf Widerruf bei uns gespeichert. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.


Alu Dach & Fenster Inh. Michael Schmidt

Büro: Schuhmeierstraße 26, 1140 Purkersdorf
Schauraum: Hauptstraße 50, 3021 Pressbaum

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Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung